Die Nachrüstpflicht für intelligente Tachographen der zweiten Version betrifft die gesamte Nutzfahrzeugflotte in Europa – und die Zeit für die Flotten läuft! Fahrzeuge über 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr, die noch mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation unterwegs sind, haben dank einer von der EU-Kommission eingeräumten Übergangsfrist noch bis zum 28. Februar 2025, um auf den DTCO® 4.1 umzustellen.
Doch damit nicht genug: Auch Fahrzeuge, die aktuell mit einem intelligenten Tachographen der ersten Version (z. B. DTCO® 4.0 oder 4.0e) ausgestattet sind, müssen bis zum 19. August 2025 nachgerüstet werden, sofern sie international fahren.
Wer die Fristen versäumt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen – in Deutschland bis zu 1.500 Euro, in den Niederlanden sogar 4.400 Euro. Und durch die DSRC-RP-Technologie können Verstöße inzwischen aus der Ferne erfasst werden, sodass Kontrollen noch effizienter und lückenloser geworden sind.
Bei insgesamt 3,5 Millionen betroffenen Fahrzeugen allein in Deutschland, ist die Nachfrage nach Nachrüstterminen hoch. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin – idealerweise in Kombination mit der anstehenden Tachographenprüfung.
Rüsten Sie rechtzeitig nach, um Strafen und Ausfallzeiten zu vermeiden.
Sollten Sie nicht wissen, zu welchem Zeitpunkt Ihre Fahrzeuge auf den intelligenten Tachographen der zweiten Version umgerüstet werden müssen, haben Sie hier alle wichtigen Fristen im Blick. Zudem erklären wir, wie man die Version über einen Tachographenausdruck selbst herausfindet:
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